Welche Pflichten, habe ich nach (ProstSchG)

Informationen und Pflichten für Bordell-Besucher

Mit der Einführung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) sind auch Besucher von Bordellen und Kunden von Prostituierten an bestimmte Regeln und Verpflichtungen gebunden. Diese dienen dem Schutz der Prostituierten und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.


1. Kondompflicht

Für alle sexuellen Handlungen besteht eine gesetzliche Kondompflicht. Dies gilt insbesondere für:

  • Vaginalen Geschlechtsverkehr
  • Analen Geschlechtsverkehr
  • Oralen Geschlechtsverkehr

Das Kondom ist hierbei am männlichen Geschlechtsteil zu verwenden. Verstöße gegen die Kondompflicht können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


2. Fremdbestimmung und Zwang erkennen

Als Besucher eines Bordells ist darauf zu achten, dass Prostituierte selbstbestimmt arbeiten. Hinweise auf Fremdbestimmung oder Zwang müssen ernst genommen und gemeldet werden. Achten Sie insbesondere darauf:

  • Keine Zwangslage: Die Prostituierte sollte freiwillig arbeiten und keine erkennbaren Zwänge erleiden.
  • Keine wirtschaftliche Abhängigkeit: Es darf keine extreme Abhängigkeit durch Dritte bestehen.
  • Keine Ausbeutung: Es dürfen keine Hinweise auf Kontrolle oder Ausbeutung durch Dritte sichtbar sein.
  • Volljährigkeit: Die Prostituierte muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Selbstbestimmung: Die Tätigkeit muss aus eigenem Willen und ohne äußeren Druck erfolgen.
  • Erforderliche Nachweise: Prostituierte müssen über eine gültige Anmeldebescheinigung und den Nachweis einer regelmäßigen Gesundheitsberatung verfügen.

Falls Anzeichen von Zwang oder Fremdbestimmung bestehen, wird besondere Vorsicht empfohlen, und die zuständigen Behörden sollten informiert werden.


3. Konsequenzen bei Verstößen

Wer wissentlich die Dienste von Prostituierten in Anspruch nimmt, die:

  • unter Zwang arbeiten,
  • fremdbestimmt sind,
  • oder keine gültigen Nachweise (Anmeldung, Gesundheitsberatung) vorweisen können,
    muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Der Verstoß gegen die Bestimmungen des ProstSchG ist für Kunden von Prostituierten strafbar und wird entsprechend geahndet.


Zusammenfassung für Bordell-Besucher

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und zum Schutz der Prostituierten beizutragen, sollten Sie bei Ihrem Besuch eines Bordells stets die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beachten. Verlangen Sie Nachweise der Prostituierten (z. B. Anmelde- und Gesundheitsbescheinigung) und achten Sie auf mögliche Hinweise, die auf eine Fremdbestimmung oder Zwangslage hindeuten könnten.